|
Die zehn Grundprinzipien des UN Global Compact
Menschenrechte
Prinzip Nr. 1: Unternehmen sollen den Schutz der international festgelegten Menschenrechte unterstützen und beachten und
Prinzip Nr. 2: sicherstellen, dass sie sich an keinerlei Missbrauch der Menschenrechte beteiligen.
Arbeitsnormen
Prinzip Nr. 3: Unternehmen sollen die Koalitionsfreiheit [Freiheit des Zusammenschlusses] und die Anerkennung des Rechts auf Tarifverhandlungen;
Prinzip Nr. 4: die Abschaffung jeder Form von Zwangsarbeit und Arbeitspflicht;
Prinzip Nr. 5: die wirksame Abschaffung von Kinderarbeit sowie
Prinzip Nr. 6: das Abstellen von Diskriminierungen im Bereich der Berufstätigkeit und Beschäftigung gewährleisten.
Umweltschutz
Prinzip Nr. 7: Unternehmen sollen vorbeugend handeln, um Umweltgefährdungen zu verhindern;
Prinzip Nr. 8: Initiativen zur Förderung einer größeren Umweltverantwortlichkeit ergreifen und
Prinzip Nr. 9: die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.
Korruptionsverhinderung
Prinzip Nr. 10: Unternehmen sollen Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption in all ihren Formen einschließlich Erpressung und Bestechung ergreifen.
|